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Montag, 24. Mai 2010

Finanzmarktstabilsierungsgesetz (FMStG) und Finanzkrise

Generell positiv zu bewerten ist, dass die drei Stabilisierungsmaßnahmen des FMStG auf dem Ultima-Ratio-Prinzip basieren.

Dieses zielt auf eine Risikoreduktion und effiziente Anwendung der Stützungsmaßnahmen. So soll nach § 7 Abs. 2 Satz 2 FMStFG eine Rekapitalisierung durch den Fonds erst dann erfolgen, wenn „der vom Bund angestrebte Zweck sich nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt“ wie zum Beispiel durch eine Garantieübernahme. Diese wiederum soll nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 FMStFV nur unter der Voraussetzung einer „angemessene[n] Eigenmittelausstattung des begünstigten Unternehmens“ sowie nach § 5 Abs. 3 FMStFV in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 1 FMStFV nur bei Anwendung einer nachhaltigen Geschäftspolitik gewährt werden. Die Bedingungen für eine Garantieübernahme bezwecken somit eine Reduktion des Ausfallrisikos der Banken.

Zudem stellt eine Garantieübernahme lediglich eine Bürgschaft des Bundes dar, wofür dieser (noch) keine Kredite aufnehmen muss. Dies wirkt sich letztendlich auch günstig auf die Haushaltslage des Staates aus...

Mehr zum Thema im Buch zur Finanzkrise.

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